Lernstudio B unterrichtet seit 2011 Schülerinnen und Schüler, deren Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket staatlich gefördert wird. Zuständig für die Bewilligung der staatlichen Lernförderung sind im Rhein-Erft-Kreis wie überall in Deutschland die Jobcenter, Sozial- und Familienämter. Lernstudio B ist den Behörden als qualifizierter Nachhilfeanbieter bekannt und kann jederzeit alle für die Lernförderung erforderlichen Nachweise über die fachliche Eignung und Führung seiner Lehrkräfte vorlegen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir unterrichten nicht nur Ihr Kind, sondern helfen Ihnen auch gerne dabei, Ihren Antrag auf Lernförderung zu stellen. Und falls erkennbar ist, dass Sie einen Anspruch auf Förderung haben, können wir sofort mit dem Unterricht beginnen.
Ihr Kind braucht Nachhilfe und Sie beziehen Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hilfe für Asylbewerber? Dann haben Sie Anspruch auf Lernförderung und können beantragen, dass die Nachhilfe vom Amt bezahlt wird. Allerdings darf Ihr Kind nicht älter als 25 Jahre sein, keinen Ausbildungslohn und kein Geld vom Jugendamt bekommen.
Den Antrag auf Lernförderung stellen Sie bei dem Amt, von dem Sie bereits Geld bekommen, also bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt oder beim Amt für Familien, Generationen und Soziales in Bergheim. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Schule bestätigt, dass Nachhilfe nötig ist. Klären Sie das, ehe Sie den Antrag stellen, mit dem Fachlehrer!
Wenn Sie den Antrag auf Lernförderung bei der Behörde stellen, erhalten Sie das Formular "Zusatzfragebogen Lernförderung". Dieses Formular wird vom Sekretariat der Schule ausgefüllt und bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass Ihr Kind tatsächlich Nachhilfe braucht. Außerdem trägt die Schule ein, in welchen Fächern wie viele Stunden Nachhilfe nötig sind.
Ihr Antrag wird bewilligt mit dem Bescheid "Bewilligung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe". Mit diesem Bescheid teilt Ihnen die Behörde mit, in welchen Fächern Ihr Kind wie viele Nachhilfestunden bezahlt bekommt.
Bitte zeigen Sie uns den Bescheid. Wir machen uns eine Kopie, die wir später brauchen, um eine Rechnung für die Nachhilfe an die Behörde zu stellen. Gerne können Sie den Bescheid Ihrem Kind mitgeben - Sie müssen also nicht selbst bei uns vorbeikommen.
Lernstudio B wird Sie rechtzeitig informieren, bevor die Stunden verbraucht sind. Falls die Nachhilfe weiterlaufen soll, müssen Sie dann bei derselben Behörde einen Folgeantrag stellen.
Vorher muss die Schule Ihres Kindes wieder bestätigen, dass Nachhilfe nötig ist.
Lernstudio B sendet später die "Abrechnung der Lernförderung/Nachhilfe" an die Behörde.
Quellen:
- Abschlussbericht des Forschungsprojekts "Effektivitätsvergleich Gruppen- vs. EinzelNachhilfe",
Prof. Dr. Dipl.-Psych. Ludwig Haag, Lehrstuhl für Schulpädagogik Universität Bayreuth, Oktober 2012
- Interview Professor Dr. Ludwig Haag mit der "Frankenpost", 4. April 2012
- Website der Fakultät Schulpädagogik der Universität Bayreuth